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Wir unterstützen Sie mit unserer breiten Erfahrung auch auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts. Unsere Dienstleistungen umfassen: - Die Fiskalvertretung im Inland - Umsatzsteuerliche Fragen - Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und des allgemeinen Außensteuerrechts in EU- und Nicht-EU-Mitgliedsstaaten - Grenzübergreifende Steuergestaltung und -beratung Am 1.1.2010 tritt das neue europaweite Umsatzsteuerrecht in Kraft! Sprechen Sie uns auf die bevorstehenden Neuerungen im grenzübergreifenden Umsatzsteuerrecht an. Wir vertreten bereits Mandanten mit Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der Türkei und den Niederlanden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. We speak English too! If you have any questions concerning our capacities in international taxation please do no hesitate to contact us! Nous parlons Francais aussi! So vous avez des questions sur notres offres veuillez pas hesiter à appeler!
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